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Versicherungsschutz

Die Frage, was ist eigentlich wann und wodurch versichert, taucht immer wieder auf. Nicht nur neue Piloten sind aufgrund der Medien und der geänderten Gesetze verunsichert. In diesem Artikel wollen wir das Mysterium entschleiern.

Grundsätzlich gilt: Jeder, der ein Flugmodell betreibt braucht eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Dies ist durch § 43 Abs. 2 S. 1 des LuftVG vorgeschrieben.

  1. Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.
  2. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes.
  3. Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.

D.h. jede(r), der / die ein Flugmodell auf unserem Platz benötigt eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Ansonsten wird keine Starterlaubnis erteilt. Personen, die nicht über uns im DMFV versichert sind, sind verpflichtet eine Versicherung mit ensprechender Deckung vor dem Flugbetrieb nachzuweisen. Ansonsten kann keine Starterlaubnis erteilt werden.

Am einfachsten ist es eine Versicherung über die Mitgliedschaft im DMFV zu erlangen. Dies bietet auch das beste Preis- / Leistungsverhältnis.

Versicherungsschutz durch die Mitgliedschaft im DMFV

Durch die Mitgliedschaft im DMFV ist automatisch Folgendes abgesichert:

  • eine Halterhaftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen bis zu 25 Kilogramm Abfluggewicht über die DMFV-Mitgliedschaft. Gilt nur auf zugelassenen Modellflugplätzen. Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von bis zu 1.000 Gramm sind auch außerhalb von Modellfluggeländen und innerhalb von geschlossenen Räumen versichert. Mitversichert sind Haftpflichtschäden von DMFV-Mitgliedern untereinander.
  • eine Bodenunfallversicherung. Mit dieser Versicherung wird Versicherungsschutz für wirtschaftliche Folgen körperlicher Unfälle von DMFV-Einzelmiedern gewährt. Der Versicherungsschutz gilt europaweit und erstreckt sich auf Unfallereignisse auf dem Boden.
  • Schadenersatz-Rechtschutz
  • Straf-Rechtschutz

Zusätzlicher Pflicht-Versicherungsschutz für DMFV Mitglieder

Erweiterte Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Flugmodellen mit einem Abfluggewicht über 1.000 g und bis 5 kg außerhalb von DMFV-Modellfluggeländen und innerhalb geschlossener Räume. Hier gibt es drei Stufen, die sich in der Höhe der Deckungssumme unterscheiden (2, 3 oder 4 Millionen )

Vereinshaftpflicht

Die MFG Steinburg ist Mitglied im DMFV und hat dadurch eine prämienfreie Vereinshaftpflicht. Der darin enthaltene Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Vereins, die persönliche, gesetzliche Haftpflicht der Vorstandsmitglieder des Vereins sowie aller Personen, die vom Vorstand des Vereins beauftragt sind, für den Verein tätig zu sein. Eine Mitgliedschaft dieser Personen im DMFV ist hier keine zwingende Voraussetzung.

FPV-Flug

Für den FPV-Flug besteht durch eine DMFV-Mitgliedschaft ebenfalls Versicherungsschutz auf Modellfluggeländen. Bei Abschluss einer zusätzlichen Versicherung der Formen 1,2 oder 3 (siehe oben) ist der FPV-Betrieb auch außerhalb von Modellfluggeländen versichert.

Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Flugbewegungen mittels zwei Sendern im Lehrer-Schüler-Modus erfolgen und für beide Piloten eine Halter-Haftpflicht-Versicherung, ggf. auch eine Zusatzversicherung, für das betriebene Flugmodell besteht.

Probeläufe (von Motoren) auf dem Boden

Kommt es bei Probeläufen von Motoren am Boden zu einem Sach- oder Personenschaden, ist dieser ebenfalls über die Mitgliedschaft im DMFV versichert, allerdings mit Einschränkungen.

Es besteht ferner über die genannte Haftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz bei Probeläufen von Modellmotoren, sofern diese Probeläufe auf dem Modellfluggelände in einem abgesicherten Bereich unter Aufsicht eines Flugleiters stattfinden und in direktem Zusammenhang mit dem durchgeführten Betrieb des Flugmodells stehen.

Wir empfehlen jedem Modellpiloten die Mitgliedschaft im DMFV samt entsprechender Zusatzversicherung. Weitere Informationen finden sich in der Broschüre zum Versicherungsschutz des DMFV.

Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen erstellt. Angaben ohne Gewähr.

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